Wartung
und UVV-Prüfung
Geprüfte Sicherheit
vom Fachmann.
Unser Service: Ihr Wartungsvertrag
Sie sollten nicht vergessen, dass Sie sich durch den Erwerb einer kraftbetätigten Anlage vom Gesetz her verpflichtet haben, mindestens einmal pro Jahr eine Wartung gemäß Herstellerangaben und UVV-Prüfung gemäß ASR-A 1.7 vorzunehmen.
Um Sie von dieser Verpflichtung zu entbinden, bieten wir Ihnen unseren Service in Form eines Wartungsvertrages an. Nach Abschluss eines solchen Vertrages erfolgt jährlich automatisch eine Überprüfung und Wartung Ihrer Anlage auf Betriebssicherheit. Die Überprüfung und Wartung wird im Prüfbuch mit entsprechenden Montagebericht vermerkt und bescheinigt.
Ein individuelles Angebot erstellen wir Ihnen gern.
Über eine baldige Anfrage würden wir uns freuen.
Tel.: 05258 / 99 19-0Fax.: 05258 / 99 19-29
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